Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der REGAL Verlagsges.m.b.H.
Stand: Oktober 2020
Bereich Werbeleistungen und Dienstleistungen.
Diese AGB gelten für den Bezug von Werbeleistungen in Print, Online und im Rahmen von Veranstaltungen sowie den Bezug von Dienstleistungen der REGAL Verlagsges.m.b.H.
1. Geltung der AGB
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: „AGB”) gelten für sämtliche Kaufverträge, die von der REGAL Verlagsges.m.b.H. als Verkäufer (im Anschluss: „REGAL Verlag” oder „Verlag“) von Dienstleistungen und von Werbeleistungen in Print- und Online-Produkten sowie Werbeleistungen auf und im Vorfeld von Veranstaltungen mit unseren Kunden abgeschlossen werden. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung.
2. Haftungsausschluss
REGAL Verlagsges.m.b.H. ist nicht verpflichtet, Einschaltungen und Werbemittel seiner Kunden auf ihren Inhalt hin zu überprüfen; hierfür trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Ebenso trägt dieser jeden wie immer gearteten Schaden, der dem Verlag aus der Veröffentlichung entsteht. Nach Ersatz aller Kosten tritt der Verlag seine Ansprüche nach § 24 (7) Pressegesetz an den Auftraggeber ab.
3. Konditionen
Maßgeblich für den Auftrag sind in erster Linie die jeweils gültige Anzeigenpreisliste lt. Mediadaten bzw. die offerierten Preise für Präsenzwerbung auf Veranstaltungen, die festgelegten Geschäftsbedingungen sowie eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages.
Bei telefonisch aufgegeben Anzeigen bzw. veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt der Verlag keine Haftung. REGAL Verlagsges.m.b.H. behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt. In diesem Fall sind jegliche Ansprüche gegen REGAL Verlagsges.m.b.H. ausgeschlossen.
Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4. Erfüllung
Anzeigenaufträge sind innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzuwickeln, im Zweifelsfall gelten sie für die nächste Ausgabe.
Anzeigen in Print- und Onlinemedien, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden vom Verlag als solche gekennzeichnet.
Für die Aufnahme der Anzeigen in bestimmten Ausgaben bzw. zu bestimmten Zeitpunkten in Online-Medien wird keine Gewähr geleistet.
Platzierungswünsche sind nur im Falle der Leistung eines Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht.
Konkurrenzausschluss kann nur ab einer Anzeigengröße von 1 Seite aufwärts für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.
5. Werbemittel
Seitens des Verlages erfolgt keine Kontrolle der erhaltenen Werbemittel. Für anders aufbereitete Unterlagen als mit den angeführten Voraussetzungen im Punkt „Datenaufbereitung“ übernimmt der Verlag – und in weiterer Folge die Medienvorstufe sowie die Druckerei – keinerlei Haftung für das Druckergebnis.
Bei Anlieferung elektronischer Daten ohne Proof übernimmt REGAL keinerlei Haftung für das Druckergebnis. Farbabweichungen gegenüber dem Original sind aus technischen Gründen vorbehalten.
Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige Beistellung der Werbemittel. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung eines anderen vom Auftraggeber beigestellten Werbemittels erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers eingeschaltet wird. Die Kosten für die Herstellung von Werbemitteln gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Ausgenommen davon ist die Buchung von Präsenzwerbeformen auf Veranstaltungen: hier wird im Falle des Verzuges durch den Auftraggeber die Leistung zur Gänze in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für die Buchung von Beilagen und Beiheftern zu Magazinen: auch hier wird im Fall des Verzuges durch den Auftraggeber die Leistung zur Gänze in Rechnung gestellt.
Im Falle erheblicher Mängel in der Wiedergabe von Einschaltungen, die schuldhaft in der Sphäre des Verlages liegen, leistet der Verlag Ersatz in Form einer Ersatzeinschaltung. Ist der Zweck der Anzeige durch eine Ersatzeinschaltung nicht mehr erfüllt, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses.
Die Pflicht zur Aufbewahrung von Werbemitteln endet 2 Monate nach Erscheinen der letzten Einschaltung.
Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Reklamationen
Einschaltreklamationen sind schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Belegexemplars bei Printmedien bzw. 2 Tage nach der Benachrichtigung über die Online-Stellung anzuzeigen. Bei Präsenzveranstaltungen sind Reklamationen schriftlich binnen 8 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.
7. Rücktritt
Eine Zurückziehung oder Änderung eines Auftrages muss dem Verlag in schriftlicher Form, spätestens bis Anzeigenschluss lt. Mediadaten bei Print-Medien bzw. zwei Wochen vor dem Starttermin bei Online-Medien, vorliegen. Danach werden 50% Stornogebühr verrechnet. Ab 1 Woche vor dem Erscheinungstermin bzw. Starttermin fallen 100% Stornogebühr an.
Eventuelle zusätzliche Aufwände des Verlags im Zusammenhang mit dem Storno werden gesondert verrechnet.
Bei Aufträgen zur Präsenzwerbung auf Veranstaltungen (=Aussteller, Sponsoren, etc.) muss gegebenenfalls die Zurückziehung von Aufträgen spätestens zwei Monate vor dem Veranstaltungstermin schriftlich erfolgen. Andernfalls wird der volle Kooperationsbeitrag in Rechnung gestellt.
Alle gegebenenfalls bis dahin erbrachten Werbeleistungen für den Kunden im Vorfeld der Veranstaltung werden zur Gänze verrechnet. Ausdrücklich darin eingeschlossen sind Logos auf Inseraten zur Bewerbung der Veranstaltung, die Nennung in Programmheften, Berichten im Vorfeld in Print- und in elektronischen Medien.
8. Stornierung durch den Veranstalter
Wird eine Präsenzveranstaltung seitens REGAL Verlagsges.m.b.H. aufgrund von höherer Gewalt abgesagt, so erhalten TeilnehmerInnen den Ticketpreis zurück. Darüber hinausgehende Schäden, z.B. Kosten einer bereits gebuchten Anreise oder Nächtigung werden nicht ersetzt.
Standgebühren oder Leistungen, die sich unmittelbar auf die Präsenz bei der Veranstaltung beziehen, werden rückerstattet.
(Teil-)Leistungen, die sich auf die Schaltung in Print- und/oder digitalen Medien beziehen, bleiben vom Storno der Veranstaltung jedoch unberührt und werden wie vereinbart durchgeführt.
9. Zahlung
Die Rechnung ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Die Rechnungslegung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach Erscheinen. Die Preise sind Nettopreise exklusive der gesetzlichen Steuern (Ust, Werbeabgabe). Anspruch auf Nachlass besteht nur, wenn von vornherein ein Auftrag abgeschlossen wurde, der zu einem Nachlass berechtigt.
Rechnungs-Reklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Rechnung anerkannt.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und auch während der Laufzeit des Auftrages das Erscheinen oder weitere Anzeigen von der Vorauszahlung eines Betrages und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
10. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Wien.
Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für Wien-Innere Stadt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, hat dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.